Hinweis Infektionsschutgesetz

Liebe Patientinnen und Patienten, 

ab dem 24.11.21 gelten die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Ihrem Zahnarztbesuch

  • Zahnärztliche Behandlung weiter unabhängig von 3G
    Als Patient / Patientin benötigen Sie weiterhin keinen Impf-, Genesen- oder Test-Nachweis, um zahnmedizinisch behandelt zu werden. Zur Einschätzung der Gefährdungslage dürfen wir Sie jedoch nach Ihrem Impf- und Teststatus fragen und ihn dokumentieren.
    Bitte tragen Sie zu Ihrem und unserem Schutz eine FFP2-Maske. Bei grippeähnlichen Symptomen informieren Sie uns bitte vor Ihrem Besuch.
  • Testpflicht für Begleitpersonen
    Begleitpersonen (Eltern, Freunde) dürfen die Praxis nur mit einem aktuellen Test betreten – unabhängig davon, ob sie geimpft / ungeimpft oder genesen sind. Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
    Bitte beachten Sie: Besucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Nachweis über den Impf-, Genesen- oder Teststatus auf Verlangen vorzulegen.
  • Praxispersonal und Zahnärzte werden täglich getestet
    Für unser Team gilt 2G+. Wir führen täglich Tests durch und dokumentieren diese für das Gesundheitsamt. Zusätzlich gelten in der Praxis ohnehin sehr hohe Hygienestandards. Sie sind bei Ihrem Besuch bestens geschützt.

Haben Sie Fragen? 

Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an unter +49 (0) 3 68 73 – 6 04 72

Vielen Dank für Ihr Verständnis